@ Dark Avenger
Dieses geballte Fachwissen hier ist ein Traum. Dieser Spitzensteuersatz gilt für Einkommen und nicht für das, was man bereits hat.
Ich möchte mich nicht in die diskussion mit einbringen, da jeder seine eigene meinung hat und ich es als quatsch empfinde darüber zu schreiben, vielmehr ist es sinnvoll darüber zu reden. Ansonsten ist das viel zu viel text. Wer will das schon alles lesen?
Ich halt mich mal ganz kurz.
Spitzensteuersatz -> Einkommenssteuer:
Natürlich bezahle ich auch steuern auf besitz. Sobald es geld abwirft! Jeglicher art! Beispiele: Grundstücke (Pacht), mietwohnungen, geld auf dem girokonto, bausparvertrage, tagesgeldkonten, fonds, aktien, usw.
Und dabei muss der besitz noch nicht einmal geld abwerfen (diese steuer z.B. gehört nicht zur einkommensteuer):
-In rheinland-pfalz bezahle ich sogar steuern dafür, das regen auf mein grundstück fällt. Kein scherz. Also, je größer das bewohnte grundstück, desto mehr muss ich zahlen.
-KFZ-Steuer: Golf IV ist günstiger als ein audi q7. Beides ist besitz, das eine ist günstiger, das andere teurer.
Stichwort Abschlagsteuer:
Hier.
Diese steuer wird immer bezahlt. Dagegen kann man sich nicht wehren. Schaut z.B. mal auf eure kontoauszüge. Bei der steuererklärung wird dann geguckt, ob das einkommen über diesem steuersatz liegt oder nicht. Wenn das tatsächliche einkommen höher war und der damit verbundene steuersatz, dann muss ich sogar noch steuern nachzahlen. War es geringer, dann bekommt man den zuviel gezählten anteil erstattet.
Exkurs:
Der spitzensteuersatz (auch grenzsteuersatz genannt) liegt z.Z. bei 45% + 5,5%Soli = 47,475 %
Und wer sich jetzt die frage stellt wie man auf 47,475% kommt, der bleibt lieber rühig. Absolutes grundwissen.
Und jeder, der schon mal ein gehalt bekommen hat, sollte auch wissen wie man vom bruttobetrag auf den nettobetrag kommt.
Aber das thema steuern ist wirklich sehr komplex. Aber wer sich dafür interssiert.
Hier sind die basics der einkommensteuer.