Hi,
Ich erklärs nochmal
Also wenn du einen Datenträger mit einem Kopierschutz kopieren willst, hast du zwei Möglichkeiten:
Mit freundlichen Grüßen,
Godhand.
Darüber hinaus ist dürfen "wirksame technische Maßnahmen nicht umgangen werden" (§ 95a UrhG), was jedoch ein Oxymoron ist und somit niemals eintritt.
Ich erklärs nochmal
Also wenn du einen Datenträger mit einem Kopierschutz kopieren willst, hast du zwei Möglichkeiten:
- Der Kopierschutz ist (mit der heutigen Technik o.Ä.) nicht umgehbar, somit ist er eine "wirksame technische Maßnahme" und du darfst (und kannst) ihn nicht umgehen.
- Der Kopierschutz ist (mit der heutigen Technik o.Ä.) umgehbar, somit ist es keine "wirksame technische Maßnahme" und du darfst ihn umgehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Godhand.