Vertragsrücktritt...

Benno

Commander Keen
hallo zusammen,
habe ein kleines problem und wollte ma wissen, ob sich mit dieser thematik vielleicht jemand auskennt

also, ich habe vor einger zeit ein vertrag in einem fitnessstudio abgeschlossen. der vertrag beginnt am 01.10.2004.
aus verschiedenen gründen wäre ich nun daran interessiert evtl. den vertrag nicht anzutreten, insofern sich da eine möglichkeit ergibt.
habe nun vielleicht etwas gefunden, was mir weiterhelfen könnte:
und zwar hat der vertrag keine datum wann er unterschrieben wurde.
ich bin nun eigentlich der meinung gewesen, dass dies auch nicht nötig sei, jemand anderes (der sich damit eigentlich auskennen sollte) sagte ohne datum wäre der vertrag nicht rechtskräftig.

nun bin ich unsicher, ob das stimmt.

auf der anderen seite, habe ich bei dem vertrag ein 2 wöchiges rücktrittsrecht gehabt. aber wann endet das ohne datum?

wenn jemand etwas ahnung hat, ähnliches erlebt hat oder irgendwas dazu weiß, den bitte ich etwas dazu zu schreiben.
 
Wenn der Betreiber kein Arschloch is dann solltest den mal fragen wie das aussieht mit Kündigung. Wahrscheinlich musst dann ne schriftliche Kündigung schreiben mit irgend ner Begründung die du dir aus den Haaren ziehen kannst.
Ich denk mal das zwei wöchige Rücktrittsrecht startet mit deiner Unterschrift.

Frag den Betreiber einfach, wirst schon eine Antwort bekommen. Ansonsten sperrst die Überweisung, vielleicht wird der Vertrag dann automatisch gekündigt?!
 
Meine Vermutung ist dass das Datum hingeschrieben werden muss weil sichergestellt werden muss das der vertrag nicht rückwirkend greifen kann. Wenn du sogar jünger als 16 bist, ist dein Vertrag nichts wert weil du nur begrenzt geschäftsfahig bist!!
 

urbangangsta

Commander Keen
mein vorschlag: sei vorläufig fair und red einmal mit dem betreiber. man muss ja nicht immer gleich auf die tour "ich kenne meine rechte" kommen (noch dazu, wenn man sie eh nicht kennt). notfalls erzähl irgendeine rührselige geschichte - arbeit verloren oder "ich habe meine finanziellen möglichkeiten überschätzt" so irgendwas, gibt kaum einmal einen, der da vollkommen auf stur schaltet. schlimmstenfalls schlägst du dann die zahlung eines monatsbeitrages vor und denkst beim nächsten mal an diese sache, BEVOR du was unterschreibst.

ich bin ösi, die rechtslage ist in d möglicherweise (!) ein wenig - aber sicher nicht viel - anders, aber: wenn du minderjährig bist, ist das mit dauerverträgen (also wenn du dich über längere zeit bindest) sowieso nur in sehr engen grenzen möglich - da würde ich es an deiner stelle notfalls (!!!) auch auf die harte tour ankommen lassen, also einfach schriftlich "mit sofortiger wirkung" (!) kündigen und nicht mehr zahlen - wer klagt schon einen minderjährigen???

aber ösi hin oder her, eines kann ich dir mit sicherheit sagen: nur dass kein datum unten dabei steht, ist zu in deinem fall vollkommen gleichgültig, vor allem dann, wenn es schon zu einem leistungsaustausch (du zahlst und / oder bist schon hingegangen) gekommen ist: rechtlich ist dann der vertragsabschluss spätestens mit der ersten zahlung / turnstunde bombenfest.

hast du schon irgendetwas bezahlt? wenn du das getan hast, gilt der vertrag (von gewissen ausnahmen, wie zb minderjährigkeit) jedenfalls als geschlossen. ebenso, wenn du schon mehrmals das fitnesstudio in anspruch genommen hast - auch dann wird dir niemand glauben, dass du nur einen unverbindlichen test gemacht hast, wie das - wars nicht so? - mündlich mit dem betreiber ausgemacht war...

aber, wie gesagt: am besten ist es wohl, mit dem betreiber zu reden, ob man zu einer akzeptablen einigung kommt, das ist ja auch eine frage der anständigkeit.

edit: wenn der, "sich damit auskennen sollte" meint, dass das mit dem fehlenden datum eine rolle spielt, frag ihn, warum er das sagt - es ist schon möglich, dass da im kleingedruckten was drinsteht, was er gesehen hat, du aber nicht. wenn er da keine handfeste antwort geben kann, isses humbug - auf bloßer rechtstheorie lässt sich ein "ewiges rücktrittsrecht" nicht aufbauen, weil, wie gesagt, der vertrag spätestens mit der ersten leistung als abgeschlossen angesehen wird (und dann ab da 2 wochen zu rechnen sind).

mach bitte posting, für welche möglichkeit du dich entscheidest!
 

Benno

Commander Keen
also, ich bin bereits 22 jahre, als voll geschäftsfähig.

@ McNeal
wenn ich unter 16 wäre, dann wäre ich nicht geschäftsfähig, zw. 16 und 18 wäre ich begrenzt geschäftsfähig.

@ topic
mein vertrag beginnt erst ab 01.10.04, bin also noch nicht dagewesen, außer zur vertragsunterzeichnung.

habe auch schonmal mit einem notar gesprochen. er sagte, da es sich um leistungserbringungsvertrag handelt usw. ist kein datum nötig. was ich aber nicht verstehe ist, wie dann das in den agb gereglte 2 wöchige rücktrittsrecht gelten sollte? ich meine, wann enden denn die 2 wochen, wenn kein datum dabei steht?
 

urbangangsta

Commander Keen
die 2 wochen beginnen mit der 1. inanspruchnahme, datum oder nicht - oder gibts ein gesetz, wonach zeitverträge, die zwar am 1.10.2004 beginnen, aber kein datum neben der unterschrift haben, nix wert sind?^^... also, wenn du noch nicht da warst, einfach (am besten mit faxprotokoll) denen ein fax schicken, dass du vom vertrag zurücktrittst! und schreib am besten dazu "ich nehme mein rücktrittsrecht wahr, zahl nix und komm auch niiieeeeeeee mehr", irgendwas in der art - auf die tour kannst du das rechtliche risiko eingehn, glaub mir.
 
Also ich kenne deine Gründe nicht und will dir nicht unterstellen, dass du faul bist, aber wenn das so ist, dann würde ich an deiner Stelle ins Fitnessstudio gehen. Das wird nach einer Zeit voll geil und du wirst schon süchtig nach Trainieren. Du bist viel fitter und man wird durch die körperlich höhere Gesundheit sogar heller im Kopf.

=> Ich würde an deiner Stelle hingehen, da es mit der Zeit ziemlich geil wird. :D

P.S.: Ich bin nicht dieser Fitnessstudiobetreiber :lol:
 

JavaJim

Cacodemon
erzähl ihm du musst aus beruflichen gründen unerwartet umziehen (ausland / anderes bundesland) und kannst das angebot dann leider nicht mehr wahrnehmen. wenn er korrekt ist, lässt er dich gehen.
 
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